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Wir sind eine Dienstleistungsagentur, die deutschsprechende selbständige Betreuerinnen und Krankenschwestern aus Lettland, Litauen und Rumänien vermittelt.

Da wir bemüht sind für Ihre Angehörigen die passendste Betreuerin oder Krankenschwester zu finden, beträgt die Vermittlung 1 – 2 Wochen.

Vermittlung von 24 h Personenbetreuung
Mag. Zanda Eisenberger

Förderung der 24-Stunden Betreuung

Ab der Pflegestufe 3 ist es möglich eine Förderung zu beantragen.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

Z Betreuungsbedürftige Person muss rund um die Uhr betreut werden

Z Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen

Z Das monatliche Nettoeinkommen darf EUR 2.500,- nicht übersteigen

Z Die Betreuungsperson muss eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachweisen oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungsperson (z.B., durch den Hausarzt) zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.

Für eine selbständig erwerbstätige Betreuungsperson beträgt der Zuschuss EUR 275 monatlich.

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Ablauf

Reihenfolge der Anmeldung:

1. Anmeldung des Wohnsitzes in Österreich beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat. Mitzubringen sind: Meldezettel, der vom Unterkunftsgeber unterschrieben sein muss und gültiger Reisepass.

2. Gewerbeanmeldung.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt in manchen Bundesländern direkt in der Wirtschaftskammer und in manchen Bundesländern beim zuständigen Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft. Wenn die Betreuungsperson ihr Gewerbe persönlich beim Gründer-Service (Regional- bzw. Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes) anmeldet, erspart sie sich damit die Anmeldegebühren von ca. EUR 70.

Die Gewerbebehörde führt die Meldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und beim Finanzamt durch.

In der Steiermark übernimmt die Agentur die Gewerbeanmeldung der Betreuungspersonen.

Mit der Gewerbeanmeldung werden die Betreuungspersonen Mitglieder in der Wirtschaftskammer mit entsprechender Beitragspflicht (Höhe abhängig vom Bundesland: EUR 40 bis 138 / Jahr. Die Kammerumlage bezahlen die Betreuungspersonen selbst.

Zur Gewerbeanmeldung braucht man folgende Unterlagen:

  • Gültigen Reisepass
  • Meldezettel
  • Strafregisterbescheinigung (Original und beglaubigte Übersetzung)

Abmeldung (bei Wechsel):

Fährt die selbständige Betreuungsperson heim, muss sie sich beim Meldeamt abmelden und beim Gewerbeamt ihr Gewerbe ruhend melden, damit für diese Zeit SV-Pflicht nicht weiter besteht. Wenn sie wieder kommt, muss sie sich erneut anmelden. Die Agentur übernimmt die An- und Abmeldung bei der WKO.

Es ist möglich, dass die Betreuungspersonen länger als 3 Monate bleiben. Hier wäre zu beachten, dass ab einem Jahreseinkommen von mehr als EUR 11.000,- die Einkommenssteuer zum Tragen kommt.

Alle Betreuungspersonen, die länger als 3 Monate in Österreich bleiben, müssen vor Ablauf dieser Frist bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Anmeldebescheinigung beantragen.  Diese gilt unbefristet. Dazu braucht die selbständige Betreuerin:

  • Werkvertrag als Nachweis des monatlichen Einkommens
  • Gewerbeschein
  • E-Card der SVA der gewerblichen Wirtschaft
  • Versicherungsbestätigung
  • Meldezettel
  • Passfoto
  • Reisepass

Betreuungspersonen

Dauer der Betreuung: durchgehend 1-3 Monate.

Die Agentur sorgt für einen lückenlosen Wechsel der Betreuungspersonen.
Sollte eine Betreuungsperson Ihren Erwartungen nicht entsprechen, bekommen Sie binnen ein paar Tagen eine andere.

Pflichten der Betreuungspersonen:

  • Deutschkenntnisse – lesen, sprechen – nicht fließend, aber verständlich
  • Persönliche, freundliche und aufmerksame Betreuung der Senioren
  • Tägliche Körperpflege: Duschen oder Waschen, Zahnpflege, falls erforderlich, Anlegen und Wechseln von Windeln, achten auf saubere Kleidung
  • Zubereitung und mundgerechtes Vorbereiten von Mahlzeiten und Getränken. Achten auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr
  • Reinigungstätigkeiten (Reinigung der Wohneinheit – Putzen, Staub wischen, Staubsaugen, Fensterputzen, Müllentsorgung, Reinigung von persönlichen Gebrauchsgegenständen und Hilfsmitteln, z.B., Zahnprothesen)
  • Kleineinkäufe
  • Unterstützung bei Freizeitgestaltung und Hobbies
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten (Spaziergänge)
  • Wäscheversorgung (Waschen und Bügeln)
  • Sorge für ein gesundes Raumklima
  • Versorgung von Pflanzen und Haustieren

Rechte der Betreuungspersonen:

  • Pünktliche Abholung vom vereinbarten Treffpunkt
  • Hilfe bei An- und Abmeldungen des Nebenwohnsitzes
  • Ein geeignetes, möbliertes, geheiztes eigenes Zimmer
  • Ausreichende Verpflegung
  • Täglich 2 Stunden Freizeit. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden. Der Betreuerin steht weiters ein freier Nachmittag (5 – 6 Stunden) in der Woche zu.
  • Pünktliche Bezahlung
  • Bei Inkontinenz müssen Plastikhandschuhe zur Verfügung gestellt werden

Die Betreuungsperson ist nicht berechtigt sämtliche Tätigkeiten auszuüben, die in den Pflegebereich fallen (Anlegen von Bandagen und Verbänden, Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels, Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmmenden Arzneimitteln)

Schulen Sie die Betreuungsperson in den ersten Tagen ein, damit von Anfang an die gewünschte Betreuung gewährleistet ist. Bei den ersten Nahrungszubereitungen gemeinsam die Stärke der Würzung abstimmen.

Geben Sie der Betreuungsperson so viele Informationen wie möglich über die zu betreuende Person, z.B., Eigenheiten, Vorlieben, Unverträglichkeiten oder Allergien.

Bereiten Sie eine Notfall – Telefonliste und Zahlungsbestätigung vor.

Behandeln Sie Ihre Betreuungsperson freundlich und mit Respekt. Denken Sie daran, dass sie eine verantwortungsvolle und schwere Aufgabe übernommen hat. Geben Sie ihr 3 – 4 Tage Gelegenheit zur Eingewöhnung. Wenn Sie den Haushalt (die Bedienung der Elektrogeräte usw.) genau erklären, dann wird Ihre Betreuungsperson diesen auch so führen.

24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass die Betreuungspersonen bis auf entsprechende Erholungszeiten 24 Stunden dienstbereit sind. Dienstbereitschaft bedeutet aber nicht einen 24-Stunden-Arbeitstag. Entsprechende Erholungspausen und ausreichend Schlaf sind unabdingbar. Diese Erholungszeit bzw. Freizeit kann, je nach dem individuellen Tagesrhythmus der zu pflegenden Person angepasst werden und sollte mit den Angehörigen abgesprochen sein.

Einmalkosten

EUR 90,- Erhebung des Betreuungsbedarfs zum vereinbarten Termin vor Ort bei Ihnen zu Hause.

Monatliche Kosten

Betreuung einer Person

EUR 1.200,-

BetreuerIn für mobile Senioren
mit Pflegestufen 0 – 2

Betreuung zwei Personen

EUR 1.500,-

BetreuerIn für mobile Senioren
mit Pflegestufen 0 – 2

Betreuung einer Person

EUR 1.300,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 3

Betreuung zwei Personen

EUR 1.600,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 3

Betreuung einer Person

EUR 1.400,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 4

Betreuung zwei Personen

EUR 1.800,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 4

Betreuung einer Person

EUR 1.500,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 5

Betreuung zwei Personen

EUR 2.000,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 5

Betreuung einer Person

EUR 1.600,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 6

Betreuung zwei Personen

EUR 2.200,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 6

Betreuung einer Person

EUR 1.700,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 7

Betreuung zwei Personen

EUR 2.400,-

BetreuerIn für Senioren
mit Pflegestufe 7

Krankenschwester

ab EUR 1.500,-

auf Anfrage

+ EUR 100,- für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt, für die Mahlzeiten zubereitet und Wäscheversorgung vorgenommen werden müssen;

+ EUR 171,85 für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung;

+ EUR 80,- Fahrtkosten für Betreuungskräfte, die länger als einen Monat arbeiten oder + EUR 150,- Fahrtkosten für Betreuungskräfte, die im Monatsrhythmus arbeiten;

+ EUR 100,- Weihnachtsprämie für Betreuungspersonen, die den ganzen Dezember arbeiten (nur einmal jährlich – im Dezember).

+ EUR 134,- Vermittlungsgebühr für Organisation, Vermittlung, Service und Hausbesuche durch eine DGKP einmal pro Quartal.

Gutenberg Büro

Unser Büro in Graz

Unser Büro in Graz:
8055 Graz, Puchstraße 129.

Bürozeiten Di und Fr von 8 bis 13 Uhr.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Wir sind für Sie erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr. In dringenden Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten.

Mag. Zanda Eisenberger
Vermittlung von 24 h Personenbetreuung
8160 Weiz, Kleinsemmering 278

Steueridentifikationsnummer:
UID ATU 66121939

Kontaktmöglichkeiten:
Mob: +43 650 2494 333
Mob: +43 660 1494 333
Fax: +43 3172 60 278
E-Mail: info@24h-betreuung.at