Förderung

Das Sozialministeriumservice bietet eine Förderung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung an.

Für zwei selbständige Betreuungskräfte beträgt die Förderung 800 Euro monatlich, zwölf Mal jährlich.

Für nur eine selbstständige Betreuungskraft bekommt man 400 Euro monatlich, außer die Betreuung durch eine selbständige Betreuungskraft erfolgt durchgehend mindestens 28 Tage. In dem Fall beträgt der Zuschuss auch 800 Euro monatlich.

Für die Beantragung der Förderung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Aufnahme der Betreuungsperson für die Dauer des Turnus in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person (Anmeldung des Nebenwohnsitzes, Abschließen des Betreuungsvertrags).
  • Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3.
  • Das monatliche Nettoeinkommen darf 2.500 € nicht übersteigen.

Außer den genannten Voraussetzungen, die von der betreuten Person zu erfüllen sind, haben Betreuungskräfte zusätzlich den Besitz eines Gewerbescheines, Sozialversicherungsnachweises, österreichischen Meldezettels sowie die entsprechende Ausbildung nachzuweisen.

Mag. Zanda Eisenberger
Vermittlung von 24 h Personenbetreuung
8164 Gutenberg, Kleinsemmering Dorf 2

Wir sind für Sie erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr. In dringenden Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Steueridentifikationsnummer:
UID ATU 66121939

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Mob: +43 650 2494 333
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