Förderung
Das Sozialministeriumservice bietet eine Förderung von Betreuungspersonal ab der Pflegestufe 3 an.
Die Förderung für eine selbständig erwerbstätige Betreuungskraft beträgt 275 € monatlich.
Für die Beantragung der Förderung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Die betreuungsbedürftige Person muss rund um die Uhr betreut werden.
- Pflegegeld ab Stufe 3 muss bezogen werden.
- Das monatliche Nettoeinkommen darf 2.500 € nicht übersteigen.
Außer den genannten Voraussetzungen, die von der betreuten Person zu erfüllen sind, haben Betreuungskräfte zusätzlich den Besitz eines Gewerbescheines, Sozialversicherungsnachweises, österreichischen Meldezettels sowie die entsprechende Ausbildung nachzuweisen.

Unser Büro in Graz:
8055 Graz, Puchstraße 129.
Bürozeiten Mo – Fr von 8 bis 13 Uhr.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Wir sind für Sie erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr. In dringenden Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Mag. Zanda Eisenberger
Vermittlung von 24 h Personenbetreuung
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