Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Beschäftigung einer Betreuungskraft müssen erfüllt sein:

  • Ein geeignetes, möbliertes, beheiztes eigenes Zimmer
  • Zugang zum Internet
  • Pünktliche Abholung vom vereinbarten Treffpunkt
  • Hilfe bei An- und Abmeldungen des Nebenwohnsitzes
  • Ausreichende Verpflegung
  • Täglich zwei Stunden Freizeit. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden.
  • Betreuungskräften, die durchgehend länger als einen Monat arbeiten (auch wenn nicht bei gleichem Auftraggeber), steht ein freier Nachmittag von 6 Stunden pro Woche zu
  • Pünktliche Bezahlung
  • Bei Inkontinenz müssen Plastikhandschuhe zur Verfügung gestellt werden.

Achtung: Das Betreuungspersonal ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die in den medizinischen Pflegebereich fallen (Anlegen von Bandagen und Verbänden, Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels, Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln).

Schulen Sie die Betreuungskraft in den ersten Tagen ein, damit von Anfang an die gewünschte Betreuung gewährleistet ist. Stimmen Sie beim ersten Kochen die Stärke der Würzung miteinander ab.

Geben Sie der Betreuungskraft so viele Informationen wie möglich über die zu betreuende Person, z. B. über Eigenheiten, Vorlieben, Unverträglichkeiten oder Allergien.

Bereiten Sie eine Notfall-Telefonliste und Zahlungsbestätigung vor.

Behandeln Sie Ihre Betreuungskraft freundlich und mit Respekt. Denken Sie daran, dass sie eine verantwortungsvolle und schwere Aufgabe übernommen hat. Geben Sie ihr ein paar Tage Zeit zur Eingewöhnung. Wenn Sie den Haushalt (die Bedienung der Elektrogeräte usw.) genau erklären, dann wird Ihre Betreuungskraft diesen auch so führen.

24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass die Betreuungskraft bis auf entsprechende Erholungszeiten 24 Stunden dienstbereit ist. Dienstbereitschaft bedeutet aber nicht einen 24-Stunden-Arbeitstag. Entsprechende Erholungspausen und ausreichend Schlaf sind unabdingbar. Diese Erholungszeit bzw. Freizeit kann je nach dem individuellen Tagesrhythmus der zu betreuender Person angepasst werden und sollte mit den Angehörigen abgesprochen sein.

Unser Büro in Graz:
8055 Graz, Puchstraße 129.

Bürozeiten Di und Fr von 8 bis 13 Uhr.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Wir sind für Sie erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr. In dringenden Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten.

Mag. Zanda Eisenberger
Vermittlung von 24 h Personenbetreuung
8160 Weiz, Kleinsemmering 278

Steueridentifikationsnummer:
UID ATU 66121939

Kontaktmöglichkeiten:
Mob: +43 650 2494 333
Mob: +43 660 1494 333
Fax: +43 3172 60 278
E-Mail: info@24h-betreuung.at