Monatliche Kosten
Honorar der Betreuungskraft €
+ Fahrtkosten €
+ Sozialversicherung * €
+ Vermittlungs- und Servicegebühr €
- Förderung ** €
- Pflegegeld €
Gesamt: €0
** Der Zuschuss für eine selbständige Betreuungskraft beträgt EUR 400,- monatlich. Zusätzlich gilt die „28-Tage-Regelung“. Diese besagt, dass Senioren, die von einer selbständigen Betreuungskraft mindestens 28 Tage in einem Kalendermonat betreut werden, einen Förderbetrag von EUR 800,- monatlich erhalten. Die Betreuungskraft muss auch mindestens 28 Tage an der Adresse der Senioren gemeldet sein! Sind es weniger als 28 Tage im Monat, bekommt man EUR 400,- Förderung.
Mag. Zanda Eisenberger
Vermittlung von 24 h Personenbetreuung
8164 Gutenberg, Kleinsemmering Dorf 2
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